Ich verstehe es so:
Guten Tag XX, ich habe mit meinem Mann über den Vorschlag der Herrschaften XX gesprochen und und er ist ebenso wie ich sehr enttäuscht und perplex wegen der Anfrage nach Unentgeltlichkeit.
Alles in allem betrachtet:
1. zur Kenntnis nehmend, dass der unterschriebene Vertrag in klarer Weise die Mindestwohndauer und die Vorankündigung vorsieht;
2. dass die Herrschaften XX zum 30.06. im Voraus gekündigt haben,
erkennen wir das Datum des kommenden 30.06. als vorzeitigen Rücktritt an bei Überweisung von zwei Monatsraten/-mieten.
Freundliche Grüße
