Das Wahlverfahren ist im Großen und Ganzen durch die Vereinbarung festgelegt, die 2009 zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Direktion (/ Leitung) getroffen wurde.
Das praktische Vorgehen wird im Laufe des ersten Quartals jeweils durch die Gruppen B. und I. genauer festgelegt werden.
Die Generaldirektionen übermitteln die Belegschaftsstärke jeder Gruppe zum 31.12.2013 und die ORP wird die Zahl der zu wählenden Vertreter (/ Delegierten) jeder Gesellschaft berechnen.
Die Wahlen werden von der Leitung der Personalabteilungen der beiden Muttergesellschaften organisiert.