Ich zitiere, da ich gerade wenig Zeit habe, aus meiner Textausgabe samt Übersetzung von Dr. Franz Reber, Marixverlag 2009:
"Nachdem nun die Bestandteile der Gebäude so nach den Himmelsrichtungen verteilt sind, ist auch darauf das Augenmerk zu richten, auf welche Art in Privatgebäuden die für den Herrn des Hauses abgesonderten und wie die auch den Nichtangehörigen zugänglichen Räume gebaut werden müssen.
Denn in die Räume, welche abgesondert sind, ist nicht allen, sondern nur den Geladenen einzutreten gestattet, und dahin gehören die Schlafgemächer, die Speisezimmer, die Badegemächer und andere Räumlichkeiten, welche derartigen Gebrauch haben.
