Das ist die Antwort auf Beitrag 21324070

Hier ist die Teestube

.
Nicht nur menschlich, sondern auch das Familienrecht besagt nichts anderes, als ich oben bereits kommentiert habe.

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Hi an Alle,

nicht nur in der Türkei ist man unterhaltspflichtig auch bei uns in Deutschland.

Man muss auch nicht nur an eine Frau Unterhalt bezahlen, es ist auch umgekehrt der Fall.

Bei mir war es so, dass mein geschiedener Mann sich von der Rentenzahlung befreien ließ, schon lange bevor wir uns kennengelernt haben, und er somit als er in Rente kam, nur den Mindestbetrag bekam. Wir hatten keine Kinder zusammen und waren auch nicht so sehr lange verheiratet, trotzdem musste ich 40 % von meinem Nettoverdienst Unterhalt an ihn bezahlen. Dies hätte ich für immer bezahlen müssen, wenn er nicht wieder geheiratet hätte.
Gruß Monika

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