Das ist die Antwort auf Beitrag 21323544

Hier ist die Teestube

(at) Lalezar, ich habe DICH nicht missverstanden lieber Lalezar. Ich habe mich lediglich vertippt, denn eigentlich wollte ich ja tilki antworten und nicht dir.

Ich finds außerdem unsinnig, derartige Fragen in einem Internetforum zu stellen, denn diese erfordern einfach komplexes Fachwissen.

Menschlich gesehen hast du natürlich recht Lalezar, aber tilki fragte ja offenbar nach den rechtlichen Gepflogenheiten.

LG
Elmas

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Nicht nur menschlich, sondern auch das Familienrecht besagt nichts anderes, als ich oben bereits kommentiert habe.

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Hi an Alle,

nicht nur in der Türkei ist man unterhaltspflichtig auch bei uns in Deutschland.

Man muss auch nicht nur an eine Frau Unterhalt bezahlen, es ist auch umgekehrt der Fall.

Bei mir war es so, dass mein geschiedener Mann sich von der Rentenzahlung befreien ließ, schon lange bevor wir uns kennengelernt haben, und er somit als er in Rente kam, nur den Mindestbetrag bekam. Wir hatten keine Kinder zusammen und waren auch nicht so sehr lange verheiratet, trotzdem musste ich 40 % von meinem Nettoverdienst Unterhalt an ihn bezahlen. Dies hätte ich für immer bezahlen müssen, wenn er nicht wieder geheiratet hätte.
Gruß Monika

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