Das ist die Antwort auf Beitrag 21323354

Hier ist die Teestube

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(at) elmas, ich denke, du hast mich missverstanden.

Eine (Ex-) Ehefrau , die jahrelang sich um den Haushalt und um die Kinder gekümmert hat und deshalb kein eigenes Einkommen / Vermögen erzielen konnte, kann nun nicht nach der Scheidung vor dem NICHTS stehen gelassen werden.

Unabhängig davon, welche Vorschriften des türkischen Familienrechts hier einschlägig sind.

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Upps, wollte dir nicht zu nahe treten. Sorry!
Mir ist schon klar, dass sich ein Großteil der Frauen aufopfernd um Haushalt und Kinder kümmern. Da diese jedoch oft auch sehr früh heiraten, sind diese dann meistens erst um die 40 Jahre wenn die Kinder aus dem Haus gehen.
Wenn sich der Partner dann scheiden lässt, ist es natürlich selbstverständlich, dass er noch weiterhin für sie Sorgen muss. Aber meine Frage, muss sie nicht auch etwas dazu beitragen, denn es kann ja nicht sein, das ein Ex-Partner noch die nächsten 40 Jahre für sie sorgen muss, dass kann sich doch keiner leisten, z.B. zwei Appartments oder gar zwei Familien zu erhalten.

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Du hast mir nicht zu nahe getreten !

Um eine Meinung zu vertreten muss ich mich nicht angesprochen fühlen.

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(at) tilki

eine Frau, die vielleicht nie gearbeitet hat, keine Berufsausbildung hat, wird sehr schwer haben, einen Job zu finden.

Zu deinem Beitrag insgesammt kann ich nur sagen :
MIR FEHLEN DIE WORTE !!!

P.S.: mir kannst du nicht zu nahe treten, da ich ein Mann bin.

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(at) Lalezar, ich habe DICH nicht missverstanden lieber Lalezar. Ich habe mich lediglich vertippt, denn eigentlich wollte ich ja tilki antworten und nicht dir.

Ich finds außerdem unsinnig, derartige Fragen in einem Internetforum zu stellen, denn diese erfordern einfach komplexes Fachwissen.

Menschlich gesehen hast du natürlich recht Lalezar, aber tilki fragte ja offenbar nach den rechtlichen Gepflogenheiten.

LG
Elmas

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Nicht nur menschlich, sondern auch das Familienrecht besagt nichts anderes, als ich oben bereits kommentiert habe.

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Hi an Alle,

nicht nur in der Türkei ist man unterhaltspflichtig auch bei uns in Deutschland.

Man muss auch nicht nur an eine Frau Unterhalt bezahlen, es ist auch umgekehrt der Fall.

Bei mir war es so, dass mein geschiedener Mann sich von der Rentenzahlung befreien ließ, schon lange bevor wir uns kennengelernt haben, und er somit als er in Rente kam, nur den Mindestbetrag bekam. Wir hatten keine Kinder zusammen und waren auch nicht so sehr lange verheiratet, trotzdem musste ich 40 % von meinem Nettoverdienst Unterhalt an ihn bezahlen. Dies hätte ich für immer bezahlen müssen, wenn er nicht wieder geheiratet hätte.
Gruß Monika

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