Also ehrlich gesagt, mit solchen Fragen solltest du dich eher an einen Anwalt wenden der spezialisiert ist auf türkisches Recht. Solche Anwälte gibt es in Deutschland.
Alimente:
Ehelich geborene Kinder haben nach türkischem Recht Anspruch auf Kindesunterhalt (= Alimente). Allerdings kennt das türkische Scheidungsrecht keine Betragshöhen oder irgendwelche Tabellen die man zur Berechnung heranziehen könnte.
Wird ein Ehepaar geschieden, so werden nur unter ganz besonderen Voraussetzungen dem geschiedenen Ehepartner Ansprüche gegen seinen ehemaligen Ehepartner, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich sind, gewährt. Das türkische Scheidungsrecht kennt den Bedürftigkeitsunterhalt und den Schadenersatz. Beides kann in einer Pauschalsumme als Rente zugesprochen werden, haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen zur Grundlage.
. (at) elmas, ich denke, du hast mich missverstanden.
Eine (Ex-) Ehefrau , die jahrelang sich um den Haushalt und um die Kinder gekümmert hat und deshalb kein eigenes Einkommen / Vermögen erzielen konnte, kann nun nicht nach der Scheidung vor dem NICHTS stehen gelassen werden.
Unabhängig davon, welche Vorschriften des türkischen Familienrechts hier einschlägig sind.
Upps, wollte dir nicht zu nahe treten. Sorry!
Mir ist schon klar, dass sich ein Großteil der Frauen aufopfernd um Haushalt und Kinder kümmern. Da diese jedoch oft auch sehr früh heiraten, sind diese dann meistens erst um die 40 Jahre wenn die Kinder aus dem Haus gehen.
Wenn sich der Partner dann scheiden lässt, ist es natürlich selbstverständlich, dass er noch weiterhin für sie Sorgen muss. Aber meine Frage, muss sie nicht auch etwas dazu beitragen, denn es kann ja nicht sein, das ein Ex-Partner noch die nächsten 40 Jahre für sie sorgen muss, dass kann sich doch keiner leisten, z.B. zwei Appartments oder gar zwei Familien zu erhalten.
(at) Lalezar, ich habe DICH nicht missverstanden lieber Lalezar. Ich habe mich lediglich vertippt, denn eigentlich wollte ich ja tilki antworten und nicht dir.
Ich finds außerdem unsinnig, derartige Fragen in einem Internetforum zu stellen, denn diese erfordern einfach komplexes Fachwissen.
Menschlich gesehen hast du natürlich recht Lalezar, aber tilki fragte ja offenbar nach den rechtlichen Gepflogenheiten.
nicht nur in der Türkei ist man unterhaltspflichtig auch bei uns in Deutschland.
Man muss auch nicht nur an eine Frau Unterhalt bezahlen, es ist auch umgekehrt der Fall.
Bei mir war es so, dass mein geschiedener Mann sich von der Rentenzahlung befreien ließ, schon lange bevor wir uns kennengelernt haben, und er somit als er in Rente kam, nur den Mindestbetrag bekam. Wir hatten keine Kinder zusammen und waren auch nicht so sehr lange verheiratet, trotzdem musste ich 40 % von meinem Nettoverdienst Unterhalt an ihn bezahlen. Dies hätte ich für immer bezahlen müssen, wenn er nicht wieder geheiratet hätte.
Gruß Monika