Nach meiner Kenntnis erfordert eine Rückbürgschaft zwangsläufig die Existenz einer (Haupt)bürgschaft, welche hier wohl gemeint ist.
Daher würde ich in diesem Fall eher zur Benutzung von "Bürgschaft / gwarancja" statt "Garantie / gwarancja" raten.
Insgesamt würde ich folgendes vorschlagen:
Diese Rückbürgschaft kann ausschließlich im Falle der Inanspruchnahme der Hauptbürgschaft in Anspruch genommen werden, für die sie erklärt wurde.
Der im Rahmen der Rückbürgschaft abgeforderte Betrag darf 50% des Wertes der zugehörigen Hauptbürgschaft nicht überschreiten.
Sofern das ganze nicht nur zum privaten Verständnis dient, sondern zur (eigenen?) rechtlichen Absicherung in Vertragsangelegenheiten, würde ich darüber hinaus dringend empfehlen, einen professionellen Übersetzer zu Rate zu ziehen.
