Ist nur eine schnelle uebersetzung, bitte selber in schoenes/technisches Deutsch setzen!
An der Versammlung koennen diejenigen Aktionaere teilnehmen, die ordnungsgemaess im Gesellschafterbuch eingetragen sind und diejenigen, die ihre Aktien vorzeigen koennen und auf diese Weise die Legitimierung ihrer Teilnahme an der Versammlung nachweisen koennen.
Die Aktionaere, die aus verschiedenen Gruenden an der Versammlung nicht teilnehmen koennen, haben das Recht, eine Vollmacht zu erteilen, auch an Nicht-Gesellschafter, im Sinn (... hier fehlt etwas...) und dabei zu beachten, dass dieselbe Person nicht mehr als zehn Gesellschafter vertreten kann.
