"Eine mit Unternehmenszweck gegründete ausländische Körperschaft kann ihren Sitz in das Gebiet der Slowakischen Republik verlegen, sofern dies vom Recht der Europäischen Gemeinschaften vorgesehen ist oder dies ein internationaler Vertrag, durch den die Slowakische Republik gebunden ist und der in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben wurde, ermöglicht. Dies gilt auch für die Verlegung des Sitzes slowakischer Körperschaften ins Ausland."
Grußi - Thomas
