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ich habe auf Seite 1659 die Frage gestellt :
was bedeutet sachlich (und nicht als Uebersetzung) fuer das Deutsche Justizsystem der Ausdruck
Justizhauptsekretaerin als Urkundsbeamtin der Geschaeftsstelle???
die Antwort von Piratina ist :
Eine Justizhauptsekretärin ist eine Beamtin (Staatsangestellte), die Akten und Schriftstücke (Schriftsätze) jedweder Art beglaubigen und beurkunden darf. Allerdings darf sie das nur in ihrer Geschäftstelle, bzw. an dem Gericht (Verkehrs-Verwaltungs-Jugend-Strafgericht... usw. ) bei dem sie beschäftigt ist.
Also auf GR , wie auch von einem Advokat mir mitgeteilt wurde , ist:
Προϊσταμένη Γραμματείας (σε κάθε Δικαστήριο)
(wie schon Dimos geschrieben hat)
Das fuer deine Uebersetzung.
dimitriosm
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