Das ist die Antwort auf Beitrag 19711917

Norwegisch

Wir teilen Ihnen mit, dass die Angelegenheit aufgrund der Beweislage eingestellt wurde, was Sie betrifft.
Gegen den Beschluss kann bei der nächsten höheren Anklageinstanz (Staatsanwalt im Bezirk, riksadvokat (så ähnlich wie Bundesanwalt)) Einspruch erhoben werden. Die Frist für den Einspruch beträgt drei Wochen, nachdem Sie diese Mitteilung erreicht hat.
Der Einspruch muss über den Polizeibezirk eingereicht werden.

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Vielen vielen Dank!!!!

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