ich glaub in dieser disku des "wegschauens" wird ein ganz wichtiger punkt übersehen:
wenn du die polizei anrufst und einfach sagst "ich hör ein verdächtiges klopfen im nachbarkeller" dann reicht das noch für gar nix.
für einen hausdurchsuchungsbefehl brauchts schon eine ecke mehr...
aber vielleicht ist ja wer juristiker hier?
