Das ist die Antwort auf Beitrag
18303161
Deutsche Grammatik
Pawel
09.03.2007
re:
Re
:
v
.g.g.
Hi
,
um
kurz
nochmal
auf
Deine
Frage
zurückzukommen
.
Laut
dem
BGB
müssen
es
nicht
unbedingt
Vertretungsbefugte
sein
.
Eher
bin
ich
der
Meinung
,
dass
dies
hohe
Personen
sein
müssen
.
Es
sei
denn
,
dass
diese
verhindert
sind
.
Dann
sind
es
natürlich
die
Vertreter
, die
durch
die
Verhinderung
der
eigentlichen
Personen
unterzeichnen
.
Pawel
...
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