Das ist die Antwort auf Beitrag
18302991
Deutsche Grammatik
mars
.
.
DE
IT
EN
FR
SP
05.03.2007
Re:
v
.g.g.
Hallo
Martina
,
ich
kenne
:
v
.
g
.
u
.
-
vorgelesen
,
genehmigt
und
unterschrieben
.
Darum
würde
ich
sagen
:
v
.
g
.g.
-
vorgelesen
,
genehmigt
und
gezeichnet
.
Ich
vermute
,
dass
es
sich
hier
um
Personen
handelt
,
die
in
Vertretung
zeichnen
.
Grüße
,
Margitta
zur Forumseite
Matja
.
DE
EN
SK
CS
LA
.
➤
Re:
Re
:
v
.g.g.
Danke
Mars
.
Liebe
Grüße
,
Martina
'>
Martina
zur Forumseite
Pawel
➤
re:
Re
:
v
.g.g.
Hi
,
um
kurz
nochmal
auf
Deine
Frage
zurückzukommen
.
Laut
dem
BGB
müssen
es
nicht
unbedingt
Vertretungsbefugte
sein
.
Eher
bin
ich
der
Meinung
,
dass
dies
hohe
Personen
sein
müssen
.
Es
sei
denn
,
dass
diese
verhindert
sind
.
Dann
sind
es
natürlich
die
Vertreter
, die
durch
die
Verhinderung
der
eigentlichen
Personen
unterzeichnen
.
Pawel
...
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