Hi, um kurz nochmal auf Deine Frage zurückzukommen.
Laut dem BGB müssen es nicht unbedingt Vertretungsbefugte sein. Eher bin ich der Meinung, dass dies hohe Personen sein müssen. Es sei denn, dass diese verhindert sind. Dann sind es natürlich die Vertreter, die durch die Verhinderung der eigentlichen Personen unterzeichnen.