Deutsche Grammatik

v.g.g.
Hallo zusammen,

weiß bitte jemand, was die Abkürzung v.g.g. am Ende einer Niederschrift bedeutet? Sie befindet sich gleich unter der Unterschrift.

Vielen Dank im Voraus.
Martina

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Re: v.g.g.
Hallo Martina,
ich kenne:
v.g.u. - vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.

Darum würde ich sagen:
v.g.g. - vorgelesen, genehmigt und gezeichnet.

Ich vermute, dass es sich hier um Personen handelt, die in Vertretung zeichnen.

Grüße, Margitta

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Re: Re: v.g.g.
Danke Mars.

Liebe Grüße,
Martina

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re: Re: v.g.g.
Hi, um kurz nochmal auf Deine Frage zurückzukommen.

Laut dem BGB müssen es nicht unbedingt Vertretungsbefugte sein. Eher bin ich der Meinung, dass dies hohe Personen sein müssen. Es sei denn, dass diese verhindert sind. Dann sind es natürlich die Vertreter, die durch die Verhinderung der eigentlichen Personen unterzeichnen.

Pawel...

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