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18249138
Deutsche Grammatik
Pawel
16.02.2007
Kündigung
Hi
,
schildere
mir
bitte
mal
,
worum
es
genau
geht
,
danke
zur Forumseite
Pawel
➤
re:
Kündigung
Hi
,
Mars
hat
recht
.
Die
Willenserklärung
ist
eine
einseitige
Erklärung
.
Das
heißt
,
Du
brauchs
Dir
eigentlich
laut
dem
BGB
nicht
bestätigen
zu
lassen
,
dass
die
Kündigung
nunmehr
wirksam
geworden
ist
.
Du
reichst
die
Kündigung
nämlich
ein
.
Die
Gegenseite
muss
das
akzeptieren
.
Aber
nochmal
zu
der
Schriftform
:
Laut
§
128
BGB
ist
es
Voraussetzung
,
die
Kündigung
oder
sonstiges
per
Brief
(
nach
Möglichkeit
per
eingeschriebenen
Brief) der
Gegenseite
einzureichen
.
Du
kannst
natürlich
dies
vorab
per
Fax
erledigen
,
um
die
Frist
vor
dem
Ablauf
zu
bewahren
!
Pawel
....
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