Deutsche Grammatik

Hallo alle:))

ich habe folgende Frage und zwar geht es nähmlich um eine Antwort auf mein Kündigungschreiben, das ich nicht so ganz verstanden habe.

Es geht um den Satz :

"Wir bestätigen daher gerne den Zugang Ihrer Kündigung zum Ende des
vereinbarten Zeitraums"

Heisst es, die Kündigung ist bestätigt, oder haben sie vor, erst bestätigen wenn die Mailadresse stimmt? Für mich ist dieses Satz zweideutig:(

Um noch besser zu vestehen, zitiere ich noch ein Teil des Mails:

"Sollte Ihnen die Mailadresse "........" nicht gehören, teilen Sie usn
dies bitte kurz mit.

Wir bestätigen daher gerne den Zugang Ihrer Kündigung zum Ende des
vereinbarten Zeitraums.

Ihre bereits erhaltene Rechnung für diesen Zeitraum müssen Sie aber in jedem
Fall begleichen"

vielen dank

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Hallo Nicereni,
es heißt, dass sie deine Kündigung erhalten haben...

Soweit ich aus meinem Rechtskundeunterricht noch weiß, ist die Kündigung eine einseitig abgegebene Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden.

Grüße, Margitta

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Ich habe es mir gerade nochmal durchgelesen.

1 Die Kündigung ist angekommen.
2 Der Empfang der Kündigung wird bestätigt.
3 Nur wenn die Mailadresse nicht stimmt, wird darum gebeten, das mitzuteilen.

ok?

PS: Eine Kündigung würde ich schriftlich machen...

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Kündigung
Hi,

schildere mir bitte mal, worum es genau geht,

danke

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Hi,

Mars hat recht. Die Willenserklärung ist eine einseitige Erklärung. Das heißt, Du brauchs Dir eigentlich laut dem BGB nicht bestätigen zu lassen, dass die Kündigung nunmehr wirksam geworden ist. Du reichst die Kündigung nämlich ein. Die Gegenseite muss das akzeptieren.

Aber nochmal zu der Schriftform: Laut § 128 BGB ist es Voraussetzung, die Kündigung oder sonstiges per Brief (nach Möglichkeit per eingeschriebenen Brief) der Gegenseite einzureichen. Du kannst natürlich dies vorab per Fax erledigen, um die Frist vor dem Ablauf zu bewahren!

Pawel....

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