Deutsche Grammatik
nicereni
13.02.2007
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Hallo
alle
:))
ich
habe
folgende
Frage
und
zwar
geht
es
nähmlich
um
eine
Antwort
auf
mein
Kündigungschreiben
,
das
ich
nicht
so
ganz
verstanden
habe.
Es
geht
um
den
Satz
:
"
Wir
bestätigen
daher
gerne
den
Zugang
Ihrer
Kündigung
zum
Ende
des
vereinbarten
Zeitraums
"
Heisst
es
,
die
Kündigung
ist
bestätigt
,
oder
haben
sie
vor
,
erst
bestätigen
wenn
die
Mailadresse
stimmt
?
Für
mich
ist
dieses
Satz
zweideutig
:(
Um
noch
besser
zu
vestehen
,
zitiere
ich
noch
ein
Teil
des
Mails
:
"
Sollte
Ihnen
die
Mailadresse
"........"
nicht
gehören
,
teilen
Sie
usn
dies
bitte
kurz
mit
.
Wir
bestätigen
daher
gerne
den
Zugang
Ihrer
Kündigung
zum
Ende
des
vereinbarten
Zeitraums
.
Ihre
bereits
erhaltene
Rechnung
für
diesen
Zeitraum
müssen
Sie
aber
in
jedem
Fall
begleichen
"
vielen
dank
zur Forumseite
mars
.
.
DE
IT
EN
FR
SP
➤
Anzeigen
Hallo
Nicereni
,
es
heißt
,
dass
sie
deine
Kündigung
erhalten
haben
...
Soweit
ich
aus
meinem
Rechtskundeunterricht
noch
weiß
,
ist
die
Kündigung
eine
einseitig
abgegebene
Willenserklärung
und
muss
nicht
bestätigt
werden
.
Grüße
,
Margitta
zur Forumseite
mars
.
.
DE
IT
EN
FR
SP
➤
Anzeigen
Ich
habe
es
mir
gerade
nochmal
durchgelesen
.
1
Die
Kündigung
ist
angekommen
.
2
Der
Empfang
der
Kündigung
wird
bestätigt
.
3
Nur
wenn
die
Mailadresse
nicht
stimmt
,
wird
darum
gebeten
,
das
mitzuteilen
.
ok
?
PS
:
Eine
Kündigung
würde
ich
schriftlich
machen
...
zur Forumseite
Pawel
➤
Kündigung
Hi
,
schildere
mir
bitte
mal
,
worum
es
genau
geht
,
danke
zur Forumseite
Pawel
➤
➤
re:
Kündigung
Hi
,
Mars
hat
recht
.
Die
Willenserklärung
ist
eine
einseitige
Erklärung
.
Das
heißt
,
Du
brauchs
Dir
eigentlich
laut
dem
BGB
nicht
bestätigen
zu
lassen
,
dass
die
Kündigung
nunmehr
wirksam
geworden
ist
.
Du
reichst
die
Kündigung
nämlich
ein
.
Die
Gegenseite
muss
das
akzeptieren
.
Aber
nochmal
zu
der
Schriftform
:
Laut
§
128
BGB
ist
es
Voraussetzung
,
die
Kündigung
oder
sonstiges
per
Brief
(
nach
Möglichkeit
per
eingeschriebenen
Brief) der
Gegenseite
einzureichen
.
Du
kannst
natürlich
dies
vorab
per
Fax
erledigen
,
um
die
Frist
vor
dem
Ablauf
zu
bewahren
!
Pawel
....
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