Das ist die Antwort auf Beitrag
18249138
Deutsche Grammatik
mars
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14.02.2007
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Hallo Nicereni,
es heißt, dass sie deine Kündigung erhalten haben...
Soweit ich aus meinem Rechtskundeunterricht noch weiß, ist die Kündigung eine einseitig abgegebene Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden.
Grüße, Margitta
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