Waren sie zu Beginn des 15. Jahrhunderts vielerorts zumindest geduldet, wurden die Lebensbedingungen für Sinti durch Reichstage in Lindau (1496) und Freiburg (1498) schwieriger. Auf dem Augsburger Reichstag von 1551 und in verschiedenen darauf folgenden Gesetzen und Landesordnungen wurde wahlweise die Tötung oder Beraubung von Sinti (als „zciegener“ oder Zigeuner bezeichnet) legitimiert. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde vielerorts versucht Sinti und Roma sesshaft zu machen. In dieser Zeit wurden auch Hochzeiten mit Nicht-Roma erzwungen und Kinder ihren „zigeunerischen“ Eltern weggenommen.
Eine zweite Gruppe, Roma, kam im 19. Jahrhundert, als in Rumänien die Sklaverei aufgehoben wurde. 1939 lebten etwa 13.000 Sinti in Deutschland, in den 1990er Jahren etwa 50.000.
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma verfolgt (Porajmos). 1935 wurde im Rahmen der Nürnberger Gesetze den Juden, Sinti und Roma in Deutschland das Wahlrecht aberkannt und Mischehen mit „Ariern“ verboten. Ab 1938 sollen 85% der Sinti-Bevölkerung in Konzentrationslagern interniert worden sein, wovon nur 12% überlebt hätten.
