Hallo Nirvano,
es geht auch ohne Verpflichtungserklärung, wenn die/der Ausreisende an der Vama die notwendigen finanziellen Mittel vorweisen kann. Lies mal nach unter:
http://www.bukarest.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/seite__allgemein.html
te-am pupat
ziny
