Das ist die Antwort auf Beitrag 17139797

Rum

Hallo Nirvano,

es geht auch ohne Verpflichtungserklärung, wenn die/der Ausreisende an der Vama die notwendigen finanziellen Mittel vorweisen kann. Lies mal nach unter:
http://www.bukarest.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/seite__allgemein.html

te-am pupat
ziny

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Hallo ziny,

vielen lieben Dank für deine Hilfe, weiß ich Bescheid für die Zukunft. Mein Bekannter hat mich garade angerufen und mit mitgeteilt daß er schon beim Landratsamt war und eine beglaubigte Vepflichtungserklärung hat, auch übersetzt und schon weggeschickt hat da das Mädel über Ostern kommen möchte.

Te pup si numai bine....
Helga.

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