Ich weiß das gehört nicht ins Übersetzungsforum, ich hätte ne Frage in eigener Sache. Vielleicht könnte mir ja jemand helfen.
Ein Freund von mir möchte seine Freundin aus Bukarest für 3 Tage einladen, kann mir jemand sagen was die Freundin genau braucht um einreisen zu können. Reicht eine notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung oder gibt es für Kurzeinreisen eine andere Regelung ?
Muß die Einladung überhaupt notariell beglaubigt sein auch für eine Kurzeinreise ?
wohin soll die Reise gehen? Deutschland oder Österreich? Die Richtlinien werden ständig geändert.
1. Für Deutschland: Verpflichtungserklärung erhältlich auf dem Rathaus des Wohnortes des Einladenden. Dieses Dokument von einem Übersetzer übersetzt und gestempelt. Kann auch ein Übersetzer aus Rumänien sein (ist preislich günstiger). Manchmal will die rumänische Grenzpolizei noch Geld sehen.
2. Für Österreich: Verpflichtungserklärung erhältlich beim zuständigen Bezirksgericht und von dort gestempelt. Dieses Dokument von einem Übersetzer übersetzt und gestempelt. Kann auch ein Übersetzer aus Rumänien sein (ist preislich günstiger). Manchmal will die rumänische Grenzpolizei noch Geld sehen.
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Dies ist der Stand für Einladungen bis vor zwei Wochen. Aber jeder weiß ja die Regierung von Rumänien ist in Gesetzesänderungen sehr fleissig und spontan.
es geht auch ohne Verpflichtungserklärung, wenn die/der Ausreisende an der Vama die notwendigen finanziellen Mittel vorweisen kann. Lies mal nach unter:
http://www.bukarest.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/seite__allgemein.html
vielen lieben Dank für deine Hilfe, weiß ich Bescheid für die Zukunft. Mein Bekannter hat mich garade angerufen und mit mitgeteilt daß er schon beim Landratsamt war und eine beglaubigte Vepflichtungserklärung hat, auch übersetzt und schon weggeschickt hat da das Mädel über Ostern kommen möchte.