Hallo Helga,
wohin soll die Reise gehen? Deutschland oder Österreich? Die Richtlinien werden ständig geändert.
1. Für Deutschland: Verpflichtungserklärung erhältlich auf dem Rathaus des Wohnortes des Einladenden. Dieses Dokument von einem Übersetzer übersetzt und gestempelt. Kann auch ein Übersetzer aus Rumänien sein (ist preislich günstiger). Manchmal will die rumänische Grenzpolizei noch Geld sehen.
2. Für Österreich: Verpflichtungserklärung erhältlich beim zuständigen Bezirksgericht und von dort gestempelt. Dieses Dokument von einem Übersetzer übersetzt und gestempelt. Kann auch ein Übersetzer aus Rumänien sein (ist preislich günstiger). Manchmal will die rumänische Grenzpolizei noch Geld sehen.
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Dies ist der Stand für Einladungen bis vor zwei Wochen. Aber jeder weiß ja die Regierung von Rumänien ist in Gesetzesänderungen sehr fleissig und spontan.
Schöne Grüße aus Temeswar
Tom
