mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};
hospitant {m}, hospitante {f}, {Partizip Präsens}, {Nomen}: I. Hospitant {m}, jmd., der hospitiert; II. Hospitant {m} / unabhängiger oder einer kleinen Partei angehörender Abgeordneter, der als Gast Mitglied einer nahestehenden parlamentarischen Fraktion ist; III. hospitierend; sich als Gast aufhaltend;