Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung (TKDV) bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das in der Bundesrepublik grundgesetzlich gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus.
jemanden sehr anstrengen, bis ans Ende der Kräfte beanspruchen, strapazieren; jemandem die Kräfte rauben
Bsp.: Das warme Wetter schlaucht ganz schön - Die Prüfung hat mich total geschlaucht