imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
imputieren: I. {Rechtswort, Jura, Verwaltungssprache} ungerechtfertigt beschuldigen, ungerechtfertigt verantwortlich machen, reine Fiktion da der Schuldige von Anfang an feststeht, grundsätzlich derjenige hier, der die ungerechtfertigte Beschuldigung tat bzw. ausführte, ausübte
Imputation {f}: I. ungerechtfertigte Beschuldigung {f}; II. {Religion, kath. Kirche} Imputation {f} / von Luther ein Grundbegriff der christlichen Rechtfertigungs- und Gnadenlehre, nach der dem sündigen Menschen als Glaubendem die Gerechtigkeit Christi angerechnet und zugesprochen wird
Imputation {f}: I. ungerechtfertigte Beschuldigung {f}; II. {Religion, kath. Kirche} Imputation {f} / von Luther ein Grundbegriff der christlichen Rechtfertigungs- und Gnadenlehre, nach der dem sündigen Menschen als Glaubendem die Gerechtigkeit Christi angerechnet und zugesprochen wird