Die Abkürzung für "Bundesgesetzblatt I S. 5068" ist BGBl. I 2021 S. 5068. Diese Abkürzung verweist auf eine spezifische Rechtsquelle, die die Verkündung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung im amtlichen Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert, wobei "I" die Serie des Bundesgesetzblatts, "2021" das Jahr der Verkündung und "S. 5068" die Seitenzahl angibt.