Die U-Haft ist eine verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Für die Zeit in der Untersuchungshaft gelten für den Beschuldigten trotz der Unschuldsvermutung verschärfte Bedingungen. Die Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern.