Eine Scheinselbstständigkeit (auch: Scheinselbständigkeit) liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt. Es wird also ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit freier, selbstständiger Auftragnehmer deklariert. Dies erfolgt, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht mit sich bringen.
Person som i praktiken är anställd, men på pappret är företagare för att kunna kringgå svensk arbetsrätt. Man kan beskriva dem som egenföretagare som i praktiken inte är fria att ha mer än en uppdragsgivare