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nicht billigen distancer {Verb}: I. distanzieren / a) von jmdn., etw. abrücken; Abstand nehmen; b) jmds. Verhalten nicht billigen; II. distanzieren / in einem Wettkampf überrunden, besiegen, übertreffen; | distancer | Verb | |||
| billigen | approuver | Verb | |||
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billigen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen, neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | Verwaltungspr, Rechtsw., übertr., Verwaltungsfachang. | Verb | ||
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billigen sanctionner {Verb}: I. {ratifier} sanktionieren / gutheißen, bestätigen; {übertragen} billigen (eigentlich Rechnung machen); II. {JUR}, {Rechtswort} {loi, décret} sanktionieren / Gesetzeskraft erteilen; III. {punir} {neuzeitlich, ins Gegenteil gekehrt: Angestellte bei der Stadt, Landkreisen in Firmen, Verwaltungssprache bei Angestellten die dem Privatrecht unterstehen} sanktionieren / bestrafen; mit bestimmten Maßnahmen reagieren, Sanktionen verhängen; | sanctionner | übertr., neuzeitl. | Verb | ||
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