Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende – an sich unbeabsichtigte – Schäden aller Art durch ungenauen oder überdimensionierten Waffeneinsatz bei nicht-zivilen Aktionen. Beabsichtigte Schädigungen werden im Gegensatz zu Begleitschäden der militärischen Zieldefinition zugeordnet. "Kollateralschaden" wurde zum Unwort des Jahres 1999 gewählt.