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recht ne bis in idem (lat. für: nicht zweimal in derselben [Sache] od. nicht zweimal gegen dasselbe)
verfassungsrechtlich garantierter Grundsatz des Strafverfahrensrechts, wonach niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.
ne bis in idemrecht
so 'ne Sauerei! ¡qué putada!
ugs - etwas ist 'ne Wucht ugs algo es de alucineRedewendung
kennst du 'ne gute Kneipe? ¿ conoces algun bar que esté bien ?unbestimmt
du hast (doch) 'ne Meise! ¡ estás chiflado !Redewendung
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 14.07.2025 21:45:50
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