nebis ini dem {JUR}: I. nicht zweimal gegen dasselbe: in einer Strafsache die materiell rechtskräftig geurteilt ist, darf kein neues Verfahren eröffnet werden (Verfahrensgrundsatz des Strafrechts)
Mäzen = Maecen(as) nach C. Cilnius Maecenas der Vertraute des Kaisers Augustus, C. Cilnius Maecenas war wohl ein Gönner der Dichter Horaz und Vergil, somit ein vermögender Privatmann (da er Vertrauensmann von Kaiser Augustus war gegen gute Bezahlung / Entlohnung), der zu dem mit seinen finanziellen Mitteln (die man zuvor Armen / Sklaven / anderen Privatpersonen entwendete bzw. sich selbst aneignete oder durch Weitergabe von Aufträgen an andere, die dieses dann umsetzten und enteigneten) Künstler, Kultur oder Sport förderte. Somit war dann der Begriff für Mäzen für Freigebigkeit, gönnen, Kunstfreund, freigebiger Gönner entstanden. Da würde doch jeder "gerne / freigebig" geben.
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;
exeptio {f}: I. Ausnahme {f}, Einschränkung {f}, [einschränkende] Bedingung {f}; II. {JUR} Exeptio {f}: Einrede {f} (Einwand des Beklagten gegen den Anspruch des Klägers), Einspruch {m} (Recht / Steuerrecht), Einrede {f} (aus dem antiken römischen Zivilprozessrecht) exeptio doli / Exeptio Doli {f}: Einrede der Arglist;