indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde]; III. {Politik} indemnisieren / straffrei machen;
indemniser {Verb}: I. {allg.}, {Rechtswort}, {JUR} indemnisieren / entschädigen; vergüten; II. {Politik} indemnisieren / billigen [einen Regierungsakt billigen, der zuvor als (verfassungswidrig abgelehnt) wurde];