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infamieren
infamer {Verb}: I. infamieren / verleumden II. {katholisches Kirchenrecht}, {JUR}, {Rechtswort} infamieren / für ehrlos erklären;
infamer allg, jur, Rechtsw., Kirchenr., kath. KircheVerb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 09.12.2025 14:30:16
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