accéder: I. akzedieren / beitreten, beistimmen, bewilligen II. akzedieren / gelangen (zu etwas gelangen, an etwas gelangen) III. akzedieren / führen (zu etwas führen) IV. {übertragen} akzedieren / erfüllen, stattgeben, bewilligen;
accéder: I. akzedieren / beitreten, beistimmen, bewilligen II. akzedieren / gelangen (zu etwas gelangen, an etwas gelangen) III. akzedieren / führen (zu etwas führen) IV. {übertragen} akzedieren / erfüllen, stattgeben, bewilligen;
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accéder: I. akzedieren / beitreten, beistimmen, bewilligen II. akzedieren / gelangen (zu etwas gelangen, an etwas gelangen) III. akzedieren / führen (zu etwas führen) IV. {übertragen} akzedieren / erfüllen, stattgeben, bewilligen;
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répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
liquidité {f}: I. Liquidität {f} / durch Geld oder Tauschmittel vertretende Verfügungsmacht über Bedarfsgüter; II. Liquidität {f} / Möglichkeit, Sachgegenstände des Vermögens schnell in Geld umzuwandeln; III. Liquidität {f} / Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen; Zahlungsfähigkeit {f};
liquidité {f}: I. Liquidität {f} / durch Geld oder Tauschmittel vertretende Verfügungsmacht über Bedarfsgüter; II. Liquidität {f} / Möglichkeit, Sachgegenstände des Vermögens schnell in Geld umzuwandeln; III. Liquidität {f} / Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen; Zahlungsfähigkeit {f};
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);