Inzidentkontrolle ist die Prüfung einer Rechtsfrage im Rahmen eines nicht unmittelbar hierauf gerichteten Verfahrens (z.B. prüft das Gericht, das untersucht, ob für einen Vollzugsakt eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, inzident, ob die dafür in Frage kommende Norm rechtmäßig ist).