Exterritorialität ist ein rechtlicher Status eines Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Rechtsstatus dadurch, dass das Rechtssubjekt oder das Gebiet nicht der Hoheitsgewalt des Staates unterliegt, in dem es sich befindet. Exterritoriale Gebiete unterliegen für die Dauer dieses völkerrechtlichen Status nicht der Hoheit des Gastlandes. Beispiele siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t