Vorkasse (auch Vorauskasse oder Vorauszahlung) ist eine Zahlungsbedingung, die – entgegen den bei Kaufverträgen allgemein gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen – vom Käufer zunächst eine Bezahlung des Kaufpreises fordert, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung oder zugesicherten Dienstleistung beginnt.
Zahlungsbedingung, die – entgegen den bei Kaufverträgen allgemein gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen – vom Käufer zunächst eine Bezahlung des Kaufpreises fordert, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung oder zugesicherten Dienstleistung beginnt
Das Zahlungsziel ist eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung, durch die der Lieferant seinem Abnehmer beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Bezahlung einräumt (Zeitspanne zwischen Lieferung und Zahlung).