Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt. Dabei verbleibt bei jeder Partei allemal die Darlegungspflicht.
englisch für voraussichtliche Ankunftszeit) bezeichnet die geplante Ankunftszeit eines Verkehrsmittels am Ziel unter den gegebenen Voraussetzungen. Diese wird als absoluter Wert angegeben. Beispiel: ETA 17:00 bedeutet Ankunft voraussichtlich heute um 17:00 Uhr.