Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Deutschland und Österreich der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich bezeichnet.
Der Frachtführer (in Österreich: Frächter) ist als selbständiger Kaufmann ein gewerblicher Unternehmer, der sich auf Grund eines Beförderungsvertrages verpflichtet, einen Transport auf der Schiene, der Straße, zur See, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen.