Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht die Produktpiraterie dabei auch mit Verletzungen von Urheberrechten, eingetragenen Designs (früher: Geschmacksmustern), Gebrauchsmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher.
ein Verkehrszeichen, das dazu dient, dem Verkehrsteilnehmer einen Bahnübergang oder eine Autobahnausfahrt bzw. Ausfahrt auf einer Schnellstraße frühzeitig anzukündigen. Es zeigt bis zu drei Querstreifen und nennt in der Regel den Abstand. Auf Autobahnen wird die Ankündigungsbake nur am rechten Fahrbahnrand aufgestellt, an Bahnübergängen können die Baken an beiden Fahrbahnrändern angeordnet sein. Bei links stehenden Baken sind die Streifen von links oben nach rechts unten angeordnet. In Deutschland und Österreich sind die Baken standardmäßig in etwa 80 m, 160 m und 240 m Abstand vor dem Bahnübergang oder 100 m, 200 m und 300 m vor der Autobahnausfahrt.