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wenn siKonjunktion
wenn nicht nisi
wenn doch, hoffentlich utinam
wenn, sooft, als cum
wenn auch (noch so) quamvis
wenn die Soldaten unbewusst waren militibus insciis
Oh wenn du doch geschwiegen hättest! O si tacuisses!
Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte. Duobus litigantibus tertius gaudet.
Wenn Gott für uns ist, wer kann dann gegen uns sein? Si deus pro nobis, quis contra nos?
Denn dein Eigentum wird gefährdet, wenn des Nachbarn Haus brennt. Nam tua res agitur, paries cum proximus ardet.
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe. Duo cum faciunt idem, non est idem.
Wenn auch die Kräfte schwach waren, so ist der Wille zu loben. Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas.
kein Verbrechen ohne Gesetz
nullum crimen sine lege: I. {Rechtswort} nullum crimen sine lege / kein Verbrechen ohne Gesetz, strafrechtlicher Grundsatz, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war;
nullum crimen sine legeRechtsw., FiktionRedewendung
Inhalt eines Geständnisses
m

confessum {n}: I. Inhalt {m} eines Geständnisses, (allg.) bekannte Tatsache {übertragen} {fiktional}; generell anerkannter Fakt {m} {übertragen} {fiktional}; [allgemein bekannte Tatsache, als auch generell anerkannter Fakt > meist in der Fachsprache verwendet, meist so gedreht und entstellt wie der Gegner es für sich gebrauchen kann. der Inhalt eines Geständnisses lag meistens nicht vor, wenn der Inhalt eines Geständnisses vorangegangen sein könnte, so wird dann meist von allgemein bekannten Tatsachen gesprochen aber immer so verwendet, oft von demjenigen, der dieses zuerst anwendet, immer so wie derjenige es für sich am besten gebrauchen kann; allgemeine offenkundige Tatsache bei Behördenwillkür, Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten etc. > obwohl es keine wirklich / echten Behörden gibt, da sämtliche Sachbearbeiter / Mitarbeiter privat(rechtlich) allein wie auf offener See herangezogen werden können (Piraterie) bzw. privatrechtlich zur (Ver)antwortung belangt werden (können), sie handeln für sich und in ihrem (ihren eigenen) Namen]
Dekl. confessum confessa
n
Substantiv
Dekl. (allg.) bekannte Tatsache -n
f

confessum {n}: I. Inhalt {m} eines Geständnisses, (allg.) bekannte Tatsache {übertragen} {fiktional}; generell anerkannter Fakt {m} {übertragen} {fiktional}; [allgemein bekannte Tatsache, als auch generell anerkannter Fakt > meist in der Fachsprache verwendet, meist so gedreht und entstellt wie der Gegner es für sich gebrauchen kann. der Inhalt eines Geständnisses lag meistens nicht vor, wenn der Inhalt eines Geständnisses vorangegangen sein könnte, so wird dann meist von allgemein bekannten Tatsachen gesprochen aber immer so verwendet, oft von demjenigen, der dieses zuerst anwendet, immer so wie derjenige es für sich am besten gebrauchen kann; allgemeine offenkundige Tatsache bei Behördenwillkür, Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten etc. > obwohl es keine wirklich / echten Behörden gibt, da sämtliche Sachbearbeiter / Mitarbeiter privat(rechtlich) allein wie auf offener See herangezogen werden können (Piraterie) bzw. privatrechtlich zur (Ver)antwortung belangt werden (können), sie handeln für sich und in ihrem (ihren eigenen) Namen]
Dekl. confessum confessa
n
Substantiv
Dekl. generell anerkannte Fakt übertragen fiktional -en
m

confessum {n}: I. Inhalt {m} eines Geständnisses, (allg.) bekannte Tatsache {übertragen} {fiktional}; generell anerkannter Fakt {m} {übertragen} {fiktional}; [allgemein bekannte Tatsache, als auch generell anerkannter Fakt > meist in der Fachsprache verwendet, meist so gedreht und entstellt wie der Gegner es für sich gebrauchen kann. der Inhalt eines Geständnisses lag meistens nicht vor, wenn der Inhalt eines Geständnisses vorangegangen sein könnte, so wird dann meist von allgemein bekannten Tatsachen gesprochen aber immer so verwendet, oft von demjenigen, der dieses zuerst anwendet, immer so wie derjenige es für sich am besten gebrauchen kann; allgemeine offenkundige Tatsache bei Behördenwillkür, Gerichten, Anwälten, Staatsanwälten etc. > obwohl es keine wirklich / echten Behörden gibt, da sämtliche Sachbearbeiter / Mitarbeiter privat(rechtlich) allein wie auf offener See herangezogen werden können (Piraterie) bzw. privatrechtlich zur (Ver)antwortung belangt werden (können), sie handeln für sich und in ihrem (ihren eigenen) Namen]
Dekl. confessum confessa
n
Substantiv
Dekl. Laesio enormiss
f

laesio enormis: I. Laesio enormis / übermäßige Verletzung {f}; II. {Rechtsw.} Laesio enormis / Rechtsgrundsatz, nach dem ein Kauf rückgängig gemacht wird, wenn der Preis das Doppelte des Wertes einer Ware überschreitet;
laesio enormisRechtsw., österrSubstantiv
Konjugieren nachlassen remittere, remitto, remisi, remissumVerb
Dekl. übermäßige Verletzung -en
f

laesio enormis: I. Laesio enormis / übermäßige Verletzung {f}; II. {Rechtsw.} Laesio enormis / Rechtsgrundsatz, nach dem ein Kauf rückgängig gemacht wird, wenn der Preis das Doppelte des Wertes einer Ware überschreitet;
laesio enormisSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 19.04.2024 21:10:15
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