ordiné: I. (comersì) bestellen; II. (comandé) befehlen; III. [Religion, kath. / ev. Kirche) ordinieren; IV. (Medizin) a) verordnen; b) Sprechstunde halten
insuficensa {f}: I. Insuffizienz / Unzulänglichkeit {f}; Schwäche {f}; II. {Medizin} Insuffizienz / ungenügende Leistung, Schwäche eines Organs; III. {Rechtswort} Insuffizienz / Vermögenslage eines Schuldners, bei der die Gläubiger nicht ausreichend befriedigt werden können; IV. Mangel; V. {scòla} Ungenügen {n}
insuficensa {f}: I. Insuffizienz / Unzulänglichkeit {f}; Schwäche {f}; II. {Medizin} Insuffizienz / ungenügende Leistung, Schwäche eines Organs; III. {Rechtswort} Insuffizienz / Vermögenslage eines Schuldners, bei der die Gläubiger nicht ausreichend befriedigt werden können; IV. Mangel; V. {scòla} Ungenügen {n}
insuficensa {f}: I. Insuffizienz / Unzulänglichkeit {f}; Schwäche {f}; II. {Medizin} Insuffizienz / ungenügende Leistung, Schwäche eines Organs; III. {Rechtswort} Insuffizienz / Vermögenslage eines Schuldners, bei der die Gläubiger nicht ausreichend befriedigt werden können; IV. Mangel; V. {scòla} Ungenügen {n}
insuficensa {f}: I. Insuffizienz / Unzulänglichkeit {f}; Schwäche {f}; II. {Medizin} Insuffizienz / ungenügende Leistung, Schwäche eines Organs; III. {Rechtswort} Insuffizienz / Vermögenslage eines Schuldners, bei der die Gläubiger nicht ausreichend befriedigt werden können; IV. Mangel; V. {scòla} Ungenügen {n}