intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;