Abkommen, Handlungen im Allgemeinen, vollmachtlos als auch sans mandat, kann man ganz weglassen, da die Stellung des Repräsentanten in der Wortschöpfung keine Vollmacht herbeiführte, dieser tritt selbst im eigenen oder anderen Namen auf, ist jedoch mit allen Handlungen, Tätigkeiten, Gesagten im eigenen Namen für sich selbst haftend; von außen Stehenden wird dieses ganz gerne mal zu ihrem Vorteil oder Nachteil zum Repräsentanten gesehen, hierbei ist allein entscheidend wozu dieses geschaffen wurde und nicht welche Geschmäcker hierbei tangiert werden könnten
représentante {f}, représentant {m}: I. Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Vertreterin {f} (z. B. eines Werkes, Volkes, einer Gruppe, etc.); II. Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Vertreterin einer Firma; III. {Politik} Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Abgeordnete {f};
représentante {f}, représentant {m}: I. Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Vertreterin {f} (z. B. eines Werkes, Volkes, einer Gruppe, etc.); II. Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Vertreterin einer Firma; III. {Politik} Repräsentantin {f}, weibliche Form zu Repräsentant {m} / Abgeordnete {f};