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DeutschFranzösischKategorieTyp
erklären proclamer Verb
sich für schuldig erklären reflexiv se déclarer coupable Verb
die Unabhängigkeit erklären proclamer l'indépendance Verb
die Unabhängigkeit erklären proclamer l'indépendance Verb
erklären déclamerVerb
erklären expliquerVerb
Dekl. Erklärung, das Erklären -en; --
f

interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
interprétation
f
übertr.Substantiv
etw. erklären déclarer qc
sich erklären se refroidir
für ehrlos erklären
infamer {Verb}: I. infamieren / verleumden II. {katholisches Kirchenrecht}, {JUR}, {Rechtswort} infamieren / für ehrlos erklären;
infamer Verb
verleumden
infamer {Verb}: I. infamieren / verleumden II. {katholisches Kirchenrecht}, {JUR}, {Rechtswort} infamieren / für ehrlos erklären;
infamer Verb
infamieren
infamer {Verb}: I. infamieren / verleumden II. {katholisches Kirchenrecht}, {JUR}, {Rechtswort} infamieren / für ehrlos erklären;
infamer allg, jur, Rechtsw., Kirchenr., kath. KircheVerb
jdm. etw. erklären expliquer qc à qn
bekannt geben (Resultate),verkünden, erklären (zB zum Kaiser) proclamer Verb
den Weg erklären
Wegbeschreibung
expliquer le chemin
etw. definieren, erklären définir, expliquer qc.
den Krieg erklären déclarer la guerre
mit einem Beispiel erklären
Diskussion
expliquer par un exemple
proklamieren
proclamer {verbe}: I. proklamieren / durch eine Proklamation kundgeben, erklären, ausrufen, aufrufen;
proclamer Verb
mythologisieren
mythologiser {Verb}: I. mythologisieren / in mythischer Form darstellen oder mythologisch erklären;
mythologiser Verb
jdm erklären, wie er dorthin kommt
Wegbeschreibung
indiquer à qn comment y aller
Ich kann (/ werde) dir das erklären!
Information
Je vais t'expliquer.
Können Sie mir den Weg zum Flughafen erklären?
Orientierung, Wegbeschreibung
Pouvez-vous m'indiquer le chemin du aéroport ?
legitimieren
légitimer {Verb}: I. legitimieren / beglaubigen, für gesetzmäßig erklären; II. legitimieren / ein Kind für ehelich erklären (welches vor der Ehe der Eltern unehelich war); III. {Verwaltungsfachsprache} legitimieren / sich legitimieren / sich ausweisen;
légitimer Verb
erklären
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen;
déclarer Verb
für rechtsgültig erklären
valider {Verb}: I. validieren / etwas für rechtsgültig erklären, geltend machen, bekräftigen; II. {diplôme} anerkennen; III. {ticket} entwerten;
valider Verb
erklären
interpréter {Verb}: I. interpretieren / auslegen, deuten; II. {übertragen} interpretieren / erklären; III. {Musik}, {Kunst} interpretieren / künstlerisch oder musikalisch wiedergeben; IV. interpretieren / darstellen
interpréter übertr.Verb
verwerfen irreg.
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
enteignen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
als verfallen erklären
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner jurVerb
beschlagnahmen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
verurteilen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner allg, jurVerb
verdammen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner fig, allgVerb
tadeln
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
missbilligen
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner Verb
Deutung, das Deuten -en; --
f

interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
interprétation -s
f
allgSubstantiv
Dekl. Interpretation -en
f

interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
interprétation
f
musik, allg, übertr.Substantiv
Schwerkranke aufgeben
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
malades graves condamner Verb
sich erklären
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
se déclarer Verb
sich äußern
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
se déclarer Verb
ausbrechen irreg. Feuer, Epidemie
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
se déclarer feu, épidémie Verb
Stellung nehmen
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
se déclarer Verb
sich äußern
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
se prononcer Verb
sich aussprechen irreg. für oder gegen reflexiv
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
se prononcer pour ou contre Verb
prononcieren
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer Verb
ausgesprochen werden
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
se prononcer Verb
stark betonen
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer Verb
Konjugieren halten irreg. Diskurs
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer discours Verb
Konjugieren sprechen Satz, Gebet irreg.
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer Verb
fällen oder verkünden
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer jurVerb
befinden
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; {Organisationen, etc.} befinden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer Verb
abolieren
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler allg, jur, übertr.Verb
abschaffen
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler Verb
aussprechen irreg., vortragen irreg.
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer Verb
ein vernichtendes Urteil fällen (über)
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer un jugement écrasant (contre) Verb
aufheben irreg.
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler Verb
beseitigen
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler allg, übertr.Verb
vernichten
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler Verb
annullieren
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler übertr.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 16.04.2024 18:06:37
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