magistrat {m}: I. {Historie}, {Beruf} Magistrat {m} / a) hoher altrömischer Verwaltungsangestellter, wie z. B. Konsul {m}, Prätor etc.; b) öffentliches Amt im alten Rom; II. {neuzeitlich}, {übertragen}, {Verwaltungssprache} Magistrat {m} / Stadtverwaltung in bestimmten Städten; III. {JUR}, {neuzeitlich} Magistrat {m} / Oberbegriff für Richter und Staatsanwälte;
jura novit curia {lat.}: I. jura novit curia / das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht, alte, im deutschen Zivilprozes gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht (Richter) unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt;
magistrat {m}: I. {Historie}, {Beruf} Magistrat {m} / a) hoher altrömischer Verwaltungsangestellter, wie z. B. Konsul {m}, Prätor etc.; b) öffentliches Amt im alten Rom; II. {neuzeitlich}, {übertragen}, {Verwaltungssprache} Magistrat {m} / Stadtverwaltung in bestimmten Städten; III. {JUR}, {neuzeitlich} Magistrat {m} / Oberbegriff für Richter und Staatsanwälte;
récusation {f}: I. Rekusation {f} / Zurückweisung {f}, das Zurückweisen; II. {Rechtswort} Rekusation {f} / Weigerung {f}, Ablehnung {f} (z. B. gegenüber einem als befangen erachteten Richter in einem Rechtsstreit);
récusation {f}: I. Rekusation {f} / Zurückweisung {f}, das Zurückweisen; II. {Rechtswort} Rekusation {f} / Weigerung {f}, Ablehnung {f} (z. B. gegenüber einem als befangen erachteten Richter in einem Rechtsstreit);
récusation {f}: I. Rekusation {f} / Zurückweisung {f}, das Zurückweisen; II. {Rechtswort} Rekusation {f} / Weigerung {f}, Ablehnung {f} (z. B. gegenüber einem als befangen erachteten Richter in einem Rechtsstreit);
récusation {f}: I. Rekusation {f} / Zurückweisung {f}, das Zurückweisen; II. {Rechtswort} Rekusation {f} / Weigerung {f}, Ablehnung {f} (z. B. gegenüber einem als befangen erachteten Richter in einem Rechtsstreit);
récusation {f}: I. Rekusation {f} / Zurückweisung {f}, das Zurückweisen; II. {Rechtswort} Rekusation {f} / Weigerung {f}, Ablehnung {f} (z. B. gegenüber einem als befangen erachteten Richter in einem Rechtsstreit);
délation {f} / [lat. deletio / delatio; a = e, e= a; ein und das Selbe]: I. {vehement / verbal / fiktiv} das Abreden, das Absprechen; das Auslöschen; Ab-/ Auszehren, Vernichten {n}; {übertragen} Denunzierung, Denunziation II. Delation {f} / Anzeige aufgrund von Verleumdung, verleumderische Anzeige {f}; III. Delation {f} / Übertragung {f}, Anfall einer Erbschaft; IV. {Historie} Delation {f} / durch das Gericht auferlegte Verpflichtung zur Eidesleistung vor einem Richter; Gegensatz Relation;
délation {f} / [lat. deletio / delatio; a = e, e= a; ein und das Selbe]: I. {vehement / verbal / fiktiv} das Abreden, das Absprechen; das Auslöschen; Ab-/ Auszehren, Vernichten {n}; {übertragen} Denunzierung, Denunziation II. Delation {f} / Anzeige aufgrund von Verleumdung, verleumderische Anzeige {f}; III. Delation {f} / Übertragung {f}, Anfall einer Erbschaft; IV. {Historie} Delation {f} / durch das Gericht auferlegte Verpflichtung zur Eidesleistung vor einem Richter; Gegensatz Relation;