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DeutschFranzösischKategorieTyp
Gläubiger m - Gläubigerin f, Kreditor m - Kreditorin
f

Finanzen
créancier m - créancière
f
Substantiv
sich verbürgen
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
sich verwenden
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
interzedieren
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
sich einsetzen
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
dazwischentreten irreg.
intercéder {Verb}: I. interzedieren / dazwischentreten {irreg.} (zwischen Schuldner und Gläubiger); sich verbürgen, für jmdn. eintreten; sich für jmdn. verwenden / einsetzen;
intercéder Verb
Dekl. drängender Gläubiger -n
m

manichéen {m}, manichéenne {f}: I. Manichäer {m} / nach dem persischen Religionsstifter Mani, 3. Jahrhundert nach Christus, ein Anhänger {m} des Manichäismus {m}; II. Manichäer {m} / drängender Gläubiger {m};
manichéen
m
Substantiv
zufriedenstellen
contenter {Verb}: I. kontentieren / {Seeschifffahrt}, {Handelsrecht} (einen Gläubiger) zufriedenstellen, befriedigen; II. sich begnügen
contenter Verb
kontentieren
contenter {Verb}: I. kontentieren / {Seeschifffahrt}, {Handelsrecht} (einen Gläubiger) zufriedenstellen, befriedigen; II. sich begnügen
contenter navig, allg, Handelsr.Verb
befriedigen
contenter {Verb}: I. kontentieren / {Seeschifffahrt}, {Handelsrecht} (einen Gläubiger) zufriedenstellen, befriedigen; II. sich begnügen
contenter Verb
Dekl. Manichäer -
m

manichéen {m}, manichéenne {f}: I. Manichäer {m} / nach dem persischen Religionsstifter Mani, 3. Jahrhundert nach Christus, ein Anhänger {m} des Manichäismus {m}; II. {alt} Manichäer {m} / drängender Gläubiger {m};
manichéen
m
Substantiv
Dekl. Übergang -...gänge
m

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
Substantiv
Dekl. Veräußerung -en
f

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
übertr.Substantiv
Dekl. Überschreibung -en
f

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
Substantiv
Dekl. Übertragung -en
f

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
Substantiv
Dekl. Zession -en
f

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
Rechtsw.Substantiv
Dekl. Abtretung -en
f

cession {f}: I. Zession {f} {Rechtswort} / Übertragung {f} eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; Überschreibung {f}; Abtretung {f} II. Zession {f} / Übergang {m}, -...abtretung {f}, -...veräußerung {f} (bei zusammengesetzten Wörtern);
cession
f
Substantiv
Konnexität
f

connexité {f}: I. {Rechtswort} Konnexität {f} / a) innerer Zusammenhang mehrerer (Straf-)Rechtsfälle als Voraussetzung für die Zusammenfassung in einem Gerichtsverfahren; II. {Rechtswort} Konnexität {f} / innere Abhängigkeit der auf demselben Rechtsverhältnis beruhenden wechselseitigen Ansprüche von Gläubiger und Schuldner;
connexité
f
jur, Rechtsw.Substantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 18.04.2024 13:44:56
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