interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen;
interpréter {Verb}: I. interpretieren / auslegen, deuten; II. {übertragen} interpretieren / erklären; III. {Musik}, {Kunst} interpretieren / künstlerisch oder musikalisch wiedergeben; IV. interpretieren / darstellen
légitimer {Verb}: I. legitimieren / beglaubigen, für gesetzmäßig erklären; II. legitimieren / ein Kind für ehelich erklären (welches vor der Ehe der Eltern unehelich war); III. {Verwaltungsfachsprache} legitimieren / sich legitimieren / sich ausweisen;
interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
interprétation {f}: I. Interpretation {f} / Auslegung {f}, das Auslegen, Deutung {f}, das Deuten; II. {übertragen} Interpretation {f} / Erklärung, das Erklären, das Bemühen einer Erklärung; III. {Musik} Interpretation {f} / künstlerische Wiedergabe von Musik;
nationaliser {Verb}: I. nationalisieren / (einen Wirtschaftszweig) verstaatlichen, zum Volkseigentum erklären; II. {urspr.} die Angehörigkeit zu einer Volksgruppe bestätigen; die Staatsangehörigkeit zu einem Staat bestätigen, ausstellen; ---> naturalisieren --> {entartet / neuzeitlich} einbürgern;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condamner {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
déclarer {Verb}: I. deklarieren / eine Deklaration abgeben; erklären, anmelden, anzeigen, angeben; II. deklarieren / verzollen; III. deklarieren / als etwas bezeichnen; IV. (se déclarer, Verb reflexiv) sich deklarieren / sich äußern, Stellung nehmen, sich erklären; V. (se déclarer) ausbrechen (Feuer, Epidemie);
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; {Organisationen, etc.} befinden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
récapituler {Verb}: I. rekapitulieren / wiederholtes resignierendes ergeben, wiederholtes aufgeben, wiederholtes unterwerfen, sich wiederholt besiegt erklären; II. rekapitulieren / wiederholter Vertrag, der den Dienst eines Soldaten verlängert; III. rekapitulieren / kurz wiederholen, wiederholtes zusammenfassen; wiederholt in Gedanken durchgehen, sich nochmal gegenwärtig machen / sich vergegenwärtigen;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; ) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
prononcer {Verb}: I. prononcieren / a) offen aussprechen, erklären; b) mit Nachdruck aussprechen, stark betonen; II. {discours} halten; III. {JUR} fällen, (sowie) verkünden; IV. {se prononcer} ausgesprochen werden; V. {se prononcer} {se dêterminer} sich äußern; VI. {se prononcer pour ou contre} sich aussprechen für oder gegen;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;
aboler {Verb transitiv}, abolere {lat.}: I. abolieren / vernichten, zerstören, {übertragen} beseitigen; II. abolieren / abschaffen, aufheben, beseitigen ; III. {JUR} a) abolieren / begnadigen, für ungültig erklären; b) niederschlagen eines Strafverfahrens vor seinem rechtskräftigen Abschluss; IV. erlöschen / erloschen sein [ist erloschen / abolitus est {lat.} / abolité(e) est {franz.}]; V. {übertragen} annullieren;